5 Jahresregel bei Brachland nicht mehr gültig

  Auszug aus der Leitlinie der EU-Kommission zum Dauergrünland (veröffentlicht Ende Juli 2015):   3.5. Zusammenhang mit Bewirtschaftung von Brachland, das als ÖVF in Frage kommt Wurde eine Parzelle mit Brachland gemäß den Festlegungen in Artikel 45(2) der Verordnung EU) Nr. 639/2014 als ÖVF erklärt, gelten die folgenden Festlegungen : Die Ausnahmeregelung in diesem Artikel

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